Gericht weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück - SPD-Ortsvereins sieht sich bestätigt

Ortsverein

Keine unwahren Tatsachen im «Storch«

Dass in der jüngsten Ausgabe des Röttenbacher SPD-Ortsvereinsblatts «Storch« keine unwahren Tatsachen behauptet werden, ist nun gerichtlich untermauert. Nicht einmal eine Minute dauerte es, bis Amtsrichter Christian Kretschmar gestern den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte. Eingereicht worden war er von Achim Alker und seiner Frau.

Die Antragsteller wollten sich auf diese Weise dagegen wehren, dass im «Storch« über mögliche wirtschaftlichen Interessen im Bezug auf den geplanten Lebensmittelmarkt im Norden Röttenbachs berichtet wurde. Achim Alker ist Initiator des Bürgerentbegehrens «Für Röttenbachs Zukunft«, in dem über die Ansiedlung eines Vollsortimentmarktes im Norden der Gemeinde entschieden werden soll

In dem Mitteilungsblatt des SPD-Ortsvereins heißt es: «Es ist bekannt, dass Anschlussgrundstücke an das vorgesehene Grundstück im Norden Eigentümern gehören, die das Bürgerbegehren unterstützt haben. Ob hier vielleicht auf eine Ausweisung von Baugebieten im Umfeld des Lebensmittelmarktes im Norden spekulierte wird?« Und weiter: «Es wird deutlich, dass viele Grundstücke im Umfeld des geplanten Gebietes Unterstütztern des Bürgerbegehrens gehören. Darunter befindet sich auch der Initiator des Bürgerbegehrens, Herr Alker, respektive seine Frau«.

Nach Ansich von Achim Alker dienten diese Äußerungen allein dem Zweck, «Stimmung zu machen« und sich und seine Frau öffentlich öffentlich in Misskredit zu bringen. Daher der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte er deshalb an, in Berufung zu gehen. «Bis das Landgericht in Nürnberg entscheidet, handelt es sich also um ein schwebendes Verfahren«, betont er. Seiner Meinung nach hat die SPD mit der Veröffentlichung eine Grenze übertreten. «Die Argumente sind an den Haaren herbeigezogen und völlig unsachlich.«

Das Grundstück, um das es gehe, grenze nicht direkt an die ausgewiesene Fläche. Außerdem gehöre es nicht allein seiner Frau, sondern einer Erbengemeinschaft. Es sei noch völlig unklar, welcher Teil des Grundstücks ihr letztendlich zugewiesen werden.

Alker hält die Warnung der Gegner vor einem «weiteren Gewerbegebiet in Röttenbach« auf Plakaten und im Internet (www.nicht-um-jeden-preis.de) für «übertrieben und schlicht falsch«. Es handle sich lediglich um die Ausweisung eines Sondergebiets für ein Einzelhandelprojekts. Weitere Schritte würden immer noch im Gemeinderat entschieden.

Die Freien Wähler möchten noch vor der Wahl ein eigenes Flugblatt zum Thema herausbringen. Der Wählergemeinschaft sei es darum gegangen, die Bürger in einem Entscheid miteinzubeziehen und dieses Ziel sei bereits erreicht.

«Gelassen entgegen gesehen«

Anders sieht das naturgemäß Norbert Geyer, der als Vorsitzender des SPD-Ortsvereins für die Veröffentlichung im «Storch« verantwortlich ist. Er hat der Gerichtsverhandlung sowie dem Urteil «gelassen entgegen gesehen«, weil er sich sicher war, dass «wir keine Unwahrheiten verbreitet haben«. Man habe lediglich das Recht auf politische Wissensbildung und freie Meinungsäußerung nutzen und den Bürger aufklären wollen. Nie sei es der SPD daran legen, «jemanden in eine Ecke zu stellen«. Vor diesem Hintergrund hält er die Reaktion von Achim Alker für «besonders überzogen«.

Dennoch gibt Geyer «die Hoffnung nicht auf, dass nach dieser Entscheidung ein normaler Umgang untereinander möglich wird«.

 
 

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Eine Kuh, die gute Milch gibt, muss man auch mal streicheln.
[Gerhard Schröder, SPD]